Unser Verein

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Vereinssatzung - Vereinssatzung

Beiträge

§ 6 Beiträge
1 Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Ein Beschluß, der die Festsetzung regelt, bedarf einer Mehrheit von 2/3
der wahlberechtigten erschienenen Mitglieder.
2 Vom Jahresbeitrag sind folgende Mitglieder befreit:
a) Ehrenmitglieder b) Vereinspräsident c) Ehrenkommandant
d) Tänzerinnen und Tänzer, die den einzelnen Tanzcorps aktiv angehören.
3 Der Vorstand hat das Recht, bei jugendlichen oder bedürftigen Mitgliedern,
den Jahresbeitrag ganz oder teilweise zu erlassen.

 

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