Unser Verein

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Vereinssatzung - Vereinssatzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte
1 Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben Ehrenmitglieder, aktive und inaktive Mitglieder
sowie jugendliche Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar in den Vorstand ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens
1 Jahr dem Verein angehört.
3 Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
Pflichten
4 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereines nach besten Kräften zu fördern
und zu unterstützen, die Uniformen und sonstiges Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.
5 Die Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung des Vereins, sowie die von der Mitgliederversammlung
gefaßten Beschlüsse einzuhalten.
6 Die Mitgliedsbeiträge sind bei Barzahlung jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres zu zahlen.
Bei Einzugsermächtigung ist eine halbjährliche oder jährliche Zahlung möglich.
7 Die Mitglieder haben die Pflicht, bei Wohnortwechsel,dieses der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
Sollten sich die persönlichen Verhältnisse ändern, kann dieses eben falls der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.

 

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