Unser Verein

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Vereinssatzung - Vereinssatzung

Mitgliedschaft

§ 3 Mitgliedschaft.
Beginn der Mitgliedschaft
1 Mitglied kann jeder werden, der die Bürgerlichen Ehrenrechte besitzt
Kinder und Jugendliche bedürfen zu ihrer Aufnahme der schriftlichenGenehmigung des
gesetzlichen Vertreters. 3 Die Aufnahme ist schriftlich (Mitgliedsantrag) an, den Vorstand zu beantrage
4 Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandsversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Ende der Mitgliedschaft:
5 Die Mitgliedschaft erlischt durch: Tod, schriftlichen Austritt und Ausschluß.
Austritt: Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Sie wird wirksam
zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres.
b) durch Ausschluß
Ausschlußgründe sind:
1. grober Verstoß gegen die Satzung oder die satzungsgemäß gefaßten Beschlüsse.
2. Nichterfüllung der Beitragspflichten nach vorausgegangener zweimaliger Abmahnung.
Über den Ausschluß, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Vorstandsversammlung
mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen diesen Beschluß besteht das Recht des schriftlichen
Einspruchs innerhalb von 4 Wochen an die nächste Mitgliederversammlung, deren Entscheidung endgültig ist.
6 Das Mitglied bleibt bis zum Zeitpunkt des Austrittes oder Ausschlusses zur Bezahlung
der rückständigen Beiträge verpflichtet.

 

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